Ihr Hausarzt in Neunkirchen

Vorsorge

Gesundheitsvorsorge bei Ihrem Hausarzt in Neunkirchen: Vorsorgen ist besser als Heilen!

Bei den sogenannten Vorsorgeuntersuchungen überprüfen wir Ihren gesundheitlichen Ist-Zustand. Der Vorteil dieser Untersuchungen liegt darin, eventuelle Risiken rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. So können (unangenehme) Beschwerden verringert und schlimmere Erkrankungen in vielen Fällen vermieden werden.

Hausarzt Neunkirchen a. S. | Dr. Jedlischka + Kollegen

Impfungen

Impfungen bieten dem Körper Schutz vor zahlreichen (Infektions-)Krankheiten und verhindern gleichzeitig ihre Ausbreitung. Damit der Impfschutz bestehen bleibt, sollte dieser in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden.

Falls Sie nicht wissen, wie sich Ihr aktueller Impfstatus gestaltet, dann können Sie gerne Ihren Impfpass vorab bei uns in der Praxis abgeben. Nach Überprüfung geben wir Ihnen die entsprechenden Impfempfehlungen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt folgende Impfungen:

Empfohlene Impfungen

  • FSME für Patienten, die viel im Freien sind (bitte beachten Sie, dass wir in Neunkirchen im FSME-Risikogebiet liegen)
  • Hepatitis B bis 18 Jahre
  • Hepatitis A für chronisch Kranke
  • HPV für Mädchen und Jungen im Alter von 9-18 Jahren, u.a. um Gebärmutterhalskrebs oder Krebserkrankungen im Mund-Rachenraum vorzubeugen
  • Hämophilus influenzae (Hib) bei Kindern bis fünf Jahren sowie Menschen ohne (funktionelle) Milz
  • Saisonale Influenza/Grippe für alle Personen ab 60 Jahren, für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung (z.B. chronisch Kranke), für Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie Personen, die mit den genannten Patienten in Kontakt stehen
  • Keuchhusten für alle mit Kontakt zu Neugeborenen und Säuglingen (die Impfung wird aktuell für alle einmalig als Auffrischung angeboten)
  • Meningokokken bis 18 Jahre
  • Pneumokokken für alle über 60 Jahre und für chronisch Kranke
  • Polio für alle (Auffrischung bis zum Erreichen von 4 Impfungen)
  • Tetanus für alle (Auffrischung alle 10 Jahre)
  • Diphtherie für alle (Auffrischung alle 10 Jahre)
  • Windpocken für alle Personen unter 18 Jahren und Frauen im gebärfähigen Alter, die bisher nicht daran erkrankt waren
  • Masern für alle Personen unter 18 Jahren sowie Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und einen unklaren Impfstatus haben
  • Röteln für alle Personen unter 18 Jahren sowie Frauen im gebärfähigen Alter, die bisher weniger als zwei Rötel-Impfungen erhalten haben
  • Mumps für alle Personen unter 18 Jahren

Check-up

Die klassische Gesundheitsuntersuchung

Alle Patienten, die am Hausarztmodell (HzV AOK, EK, IKK und TK) teilnehmen, können alle zwei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung bei uns durchführen lassen. Patienten, die am LKK Hausarztmodell teilnehmen, steht eine jährliche Untersuchung zu. Nicht HzV-Patienten bzw. Patienten anderer Krankenkassen können den Check-up alle drei Jahre bei uns wahrnehmen.

Die klassische Gesundheitsuntersuchung umfasst eine allgemeine Anamnese, die Abklärung individueller Risikofaktoren (z.B. durch familiäre Vorerkrankungen), eine körperliche Untersuchung (bei Bedarf auch Laboruntersuchung) sowie die Überprüfung des Impfstatus.

Für Patienten zwischen 18 und 34 Jahren ist es möglich einmalig in dieser Lebensspanne eine Check-up Untersuchung durchführen zu lassen.

Darmkrebs­vorsorge

Darmkrebs kann gut behandelt und oft sogar geheilt werden – wenn die Tumorerkrankung rechtzeitig entdeckt wird. Für eine frühzeitige Diagnose und Behandlung sollten Männer und Frauen ab dem Alter von 50 Jahren jährlich, ab 55 Jahren zweijährlich ihren Stuhl untersuchen lassen.

Mit dem immunologischen Stuhltest (iFOBT) können kleinste Blutmengen im Stuhl nachgewiesen werden. Blut im Stuhlgang kann ein Anzeichen für ein krankhaftes Geschehen im Darm sein.

Für Männer ab 50 Jahren und Frauen ab 55 Jahren wird auch eine Darmspiegelung (Koloskopie) empfohlen. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne!

Hautkrebs­screening

Frauen und Männer ab 35 Jahren sollten alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening durchführen lassen. Anhand einer standardisierten Ganzkörperinspektion der Haut können wir auffällige Veränderungen feststellen. Ist dies der Fall, sollte eine weitere Abklärung und Behandlung durch einen Dermatologen erfolgen. Das Hautkrebsscreening kann gleichzeitig mit dem klassischen Check-up erfolgen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Krebsvorsorge

bei Männern ab 45

Neben der allgemeinen Gesundheitsvorsorgeleistung sollten Männer ab 45 Jahren jährlich eine spezielle Untersuchung der Prostata, der äußeren Geschlechtsorgane sowie der umgebenden Haut durchführen lassen. Zusätzlich dazu werden ab 50 Jahren der Enddarm und der Dickdarm auf Veränderungen untersucht.

Früherkennung von Aneurysmen

der Bauchschlagader für Männer ab 65

Männer ab 65 Jahren wird eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas, also einer Ausbuchtung der Hautschlagader in der Bauchhöhle, empfohlen. Ist der Befund positiv, kann eine entsprechende Therapie erfolgen, um die weitere Ausdehnung und ein eventuell lebensbedrohliches Platzen zu vermeiden. Die Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen.

Jugend­untersuchungen J1 + J2

Seit einiger Zeit umfasst das Früherkennungsprogramm für Kinder weitere Vorsorgeuntersuchungen, die sich der U1 bis U11 anschließen.

So sollte die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren durchgeführt werden. Hierbei werden Körpergröße, Gewicht, Blutdruck, Blut und Urin des Teenagers untersucht. Weiterhin begutachten wir das Organ- und Skelettsystem und achten darauf, wie der Stand der Pubertätsentwicklung ist. Bei der J1 werden zudem Suchtproblematiken sowie die seelische und schulische Entwicklung angesprochen. Außerdem prüfen wir den Impfstatus und vervollständigen ihn gegebenenfalls.

Die Jugendgesundheitsuntersuchung J2 sollte im Alter von 16 bis 17 Jahren erfolgen. Hier geht es um die allgemeine körperliche Entwicklung/Gesundheit, um das Erkennen von Pubertäts- und Sexualstörungen sowie um eine Beratung in Berufsfragen.

Untersuchung gemäß Jugendarbeits­schutzgesetz

Minderjährige Berufseinsteiger, die z.B. eine duale Ausbildung beginnen wollen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verpflichtend eine Erstuntersuchung absolvieren. Dabei wird geklärt, ob der Patient gesundheitlich für die ausgesuchte Berufsausbildung geeignet ist. Diese Untersuchung kann kostenfrei in unserer Praxis erfolgen.

Sprechzeiten

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Termin­sprechstunde
DI 8.00-11.00 Uhr nach Verein­barung
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